Bewerbungsfrist 2026

Vom 1. Februar 2026 bis einschließlich 15. März 2026 können Bewerbungen  für Residenzstipendien im Jahr 2026 eingereicht werden.

Die Zeiträume der Stipendien 2026:     20.04.2026  -  18.05.2026

                                                                     01.06.2026  -  29.06.2026

                                                                     13.07.2026  -  10.08.2026

                                                                     24.08.2026  -  21.09.2026

Außerhalb der Frist geschickte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt

RESIDENZSTIPENDIEN

Die Atelier-Stiftung Kunst und Natur vergibt bis zu zwölf Residenzstipendien pro Jahr für den Aufenthalt auf dem Hof Scharrlberg in Steinbeck bei Bispingen in der Lüneburger Heide. Die Stipendiaten arbeiten in den Bereichen bildende Kunst, Literatur und Musik.

Es stehen ansprechende voll ausgestattete Wohnbereiche zur Verfügung. Es gibt einige eindrucksvolle Ateliers und ein riesiges zu jeder Jahreszeit inspirierendes Gelände mit Park, Arboretum und Wald, wo auch im Freien komponiert, geschrieben oder gemalt werden kann. Präsentationen erfolgen in der großen Halle. Die beiden Stifter Dr. Birgit Krähe und Dr. Jan Thomas Bandelow, die fast immer vor Ort sind, übernehmen die Betreuung der Stipendiaten persönlich.

 

BEWERBUNG

Es werden freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefördert, die bereits mit ersten Werken, Publikationen oder Kompositionen an die Öffentlichkeit getreten sind. Die Stiftung ist national und international ausgerichtet und fördert Nachwuchstalente ebenso wie erfahrene Künstlerpersönlichkeiten.

 

Die Bewerbung erfolgt formlos und sollte folgende Elemente beinhalten:

 

       Anschreiben mit einer kurzen Motivationsbegründung

       Lebenslauf

       künstlerisches Profil mit Liste von Veröffentlichungen oder Publikationen

       Werkproben

       ggf. Beschreibung eines Projektvorhabens

 

Postalisch eingehende Bewerbungen können leider nicht bearbeitet und auch nicht zurückgesandt werden.

 

AUSWAHLVERFAHREN

Bewerbungsunterlagen werden auf Vollständigkeit überprüft. Über die Aufnahme in ein Stipendienprogramm entscheidet das Stiftungskuratorium.