Hausordnung

Hof Scharrlberg - Am Scharrlberg 13 - 29646 Bispingen

Die Hausordnung dient dazu, Ihnen den Aufenthalt am Hof Scharrlberg so angenehm wie möglich zu machen. Sie ist für alle Besucher sowie Mitarbeiter verbindlich. Mit dem Betreten der Gebäude erkennen Sie unsere Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit getroffenen Anordnungen an.

An oberster Stelle steht für uns dabei das Prinzip der Höflichkeit und des Respekts, sowohl für unsere Gäste wie auch unser Personal. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Kritik nehmen wir ernst, freuen uns aber ebenso über Ihre Verbesserungsvorschläge und Anregungen an info@atelier-stiftung.de

 

Allgemeine Regeln

1) Aufgabe des Personals ist es, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Wir bitten Sie daher, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Werden Hausordnung oder Anweisungen nicht befolgt, kann der weitere Aufenthalt im Haus und auf dem Grundstück untersagt werden.

2) Wir bitten Sie, die Häuser, die Einrichtungsgegenstände, den Garten, den Wald und die Ausstellung pfleglich zu behandeln. Sie haften für alle durch Ihr Verhalten entstandenen Schäden. Sollte Ihnen ein Schaden passiert sein, melden Sie sich bitte bei unserem Personal. Aufsichtspflichtige Erwachsene haften für die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder.

3) Der Garten ist Teil unseres gepflegten Ensembles. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Garten nur im Zusammenhang mit der Unterkunft benutzt werden kann. Bitte achten Sie auch im Außenbereich auf  Ihre Kinder. Bitte pflücken Sie keine Blumen, beschädigen Sie keine Pflanzen und werfen Sie nichts in den Teich. In den Bienenzäunen leben vier Bienenvölker. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Tiere und halten Sie einen Sicherheitsabstand zu ihnen ein.

4) Das Rauchen ist in allen Gebäuden nicht gestattet. Bitte benutzen Sie die Aschenbecher im Außenbereich.

5) Tiere sind in den Gebäuden aus hygienischen Gründen leider nicht erlaubt. Hunde können im Außenbereich angeleint werden. Fragen Sie unser Personal nach einem Hundenapf mit Wasser.

6) Das Fotografieren für private Zwecke ist erlaubt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der anderen Gäste und des Personals zu beachten. Für gewerbliche oder Pressezwecke wird eine schriftliche Genehmigung der Atelier-Stiftung benötigt. Bitte wenden Sie sich dafür an: info@atelier-stiftung.de

7) Sollten Sie verlorene Gegenstände im Haus finden, bitten wir Sie, diese bei unserem Personal abzugeben.

Für unsere Stipendiaten und Feriengäste

8) Bei der Nutzung des kostenfreien WLAN sind die Bestimmungen des Datenschutzes, des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Verstöße sind anzeigepflichtig.

9) Bitte trennen Sie Ihren Müll. Die entsprechenden Mülltonnen stehen Ihnen hinter der Werkstatt zur Verfügung.

10) Im Sinne einer guten Nachbarschaft bitten wir Sie, zwischen 13:00 und 15:00 die Mittagsruhe und zwischen 22:00 und 07:00 Uhr die Nachtruhe einzuhalten.

11) Bitte geben Sie die Ihnen ausgehändigten Hauschlüssel nur an das Personal oder die Eigentümer. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden. Der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Achten Sie darauf, Fenster und Außentüren zu verschließen, wenn Sie das Haus verlassen.

12) Das Laden von Elektroautos ist an der Wallbox möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Sicherheit

Unter Sicherheitsaspekten sind Haustüren und Hoftüren in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.

Das Grillen mit Holzkohle ist nicht überall gestattet. Zum Grillen steht eine geeignete Fläche unweit des Gebäudes zur Verfügung.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist nur in gekennzeichneten Bereichen gestattet.

Bei Undichtigkeiten und sonstigen Mängeln an den Gas- und Wasserleitungen sind sofort das zuständige Versorgungsunternehmen und der Vermieter zu benachrichtigen. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit offenem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.

Keller-, Speicher- und Treppenhausfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.

Beim Befahren des Geländes ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur in den dafür vorgesehenen Räumen gestattet.

Brandfall

Im Brandfall sind die Gebäude unverzüglich zu verlassen und ein Notruf an die Feuerwehr unter 112 abzugeben. Bitte benachrichtigen Sie im nächsten Schritt auch die Eigentümer unter der Nummer 015229210347

Die Hausordnung tritt am 05.09.2023 in Kraft